AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs (stand 01.01.2017)
1. Leistungsgegenstand
1.1 Black & White Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten
Trainingsund
Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings. und Gesundheitsbetreuung nur
durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainingsund
Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte ,
dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten
müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche
Trainingsinhalte und ziele
werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten
abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen GesundheitsCheckUp
durch
Black & White Personal Training möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Black & White Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten und
im Rahmen der vereinbarten Trainingsund
Gesundheitsbetreuung per Telefon, SMS und EMail
zur Verfügung. Besondere Leistung bei Black & White Personal Training ist die ständige
Erreichbarkeit von Black & White Personal Training.
4. Haftung
4.1 Black & White Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen
Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch
etwaiger Erfüllungsgefhilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als
Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Black & White Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung
hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages
verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Black & White
Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene
Verantwortung. Black & White Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren
und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
Unternehmen Black & White Personal Training, Inhaber Andrés Naujoks,
Schiessgrabenstr. 32 86150 Augsburg
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Black & White Personal Training um
etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des
Personal Trainings auftreten können , zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt immer zum 1. des Monats.
5.2 Der Klient erhält eine schriftliche Rechnung, die im Vorraus zu bezahlen ist. Hierbei werden
alles Leistungen und Maßnahmen aufgelistet.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Black & White Personal Training behält sich eine
Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderung dem Klienten
umgehend mindestens vier Wochen vor Inkrafttreteten schriftlich mitzuteilen.
6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten
weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen
Betreunng konsultiert werden übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des
jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainingsoder
Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung,
Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte
Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Black & White Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.)
ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von
Black & White Personal Training.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor
Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte
Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände
(Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit
gegebenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die
Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubgszeit, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem
Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Black & White Personal Training können keine
Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden
gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
Unternehmen Black & White Personal Training, Inhaber Andrés Naujoks,
Schiessgrabenstr. 32 86150 Augsburg
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Black & White Personal Training
gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes
verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten
gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bedingungen des
Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse von Black &
White Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Black & White Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der
Trainingsund
Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten
Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von
Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle
verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, SMS oder EMail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls
negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen
Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts
anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch
für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davorn unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Unternehmen Black & White Personal Training, Inhaber Andrés Naujoks